Körung | 26.09.2015 in Niederelvenich | bestanden / Körsieger |
Verhalten III | 28.06.2014 in Haltern | bestanden |
Verhalten II | 29.06.2013 in Haltern | teilgenommen |
Die Berichte bitte bei Interesse anfordern, der Link funktionert nicht mehr.
Für die Zucht und Erhaltung der Hovawartrasse sind sowohl das Erscheinungsbild als auch die ererbten Wesensveranlagungen von Bedeutung. Diese fachgerecht zu ermitteln, zu erfassen und zum Zwecke der Zucht zu bewerten und auszuwerten, ist Sinn und Zweck der Körung als Zuchttauglichkeitsprüfung. (Quelle HZD)
Verhaltensbeurteilung II (Jüngstenbeurteilung)
Ihr Hovawart wird von einem Körmeister oder ersatzweise einem Zuchtwart hinsichtlich des Verhaltens und des Erscheinungsbildes beurteilt. Nach der Teilnahme lautet das Ergebnis "teilgenommen" und man erhält einen schriftlichen Bericht zur Beurteilung des Hundes.
Verhaltensbeurteilungen II werden für Hovawarte im Alter bis zu 12 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD ist für die Teilnahme nicht erforderlich.
Eine bestandene Verhaltensbeurteilung II ist keine qualifizierende Zuchtmaßnahme.
Verhaltensbeurteilung III (Jugendkörung)
Die Verhaltensbeurteilung III dient der Nachzuchtkontrolle und Beratung. Ziel dieser Beurteilung ist es, alters- bzw. entwicklungsangepasst das Verhalten des Hundes und seine Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln und dem Halter ensprechende Hilfestellungen zu geben und ggf. weitere Maßnahmen zu empfehlen.
Ihr Hovawart wird von einem Körmeister beurteilt und im Wesen überprüft. Der Körmeister notiert sich die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit dem Hundehalter.
Das Ergebnis der Verhaltensbeurteilung III kann lauten:
Die Verhaltensbeurteilung III kann beliebig oft wiederholt werden.
Verhaltensbeurteilung III werden für Hovawarte im Alter ab 12 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht erforderlich.
Eine bestandene Verhaltensbeurteilung III ist für HZD Mitglieder Voraussetzung zur Teilnahme an der Körung.
Körung
Ihr Hovawart wird von einem Zuchtschaurichter hinsichtlich des Erscheinungsbildes beurteilt und im Wesen von einem Körmeister überprüft. Ziel dieser Beurteilung ist es, bei körperlich ausgereiften und bereits im Wesen gefestigten Hunden die Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln und dem Halter ensprechende Hilfestellungen zu geben und ggf. weitere Maßnahmen zu empfehlen.
Ihr Hovawart wird von einem Körmeister beurteilt und im Wesen überprüft. Der Körmeister notiert sich die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit dem Halter.
Das Ergebnis der Verhaltensbeurteilung IV kann lauten:
Das Körmeister- und Zuchtrichterurteil ist unanfechtbar.
Körungen werden für Hovawarte im Alter ab 20 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist erforderlich.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Die Körung ist eine qualifizierende Maßnahme für die Zuchtzulassung.
Verhatensbeurteilung IV
Die Verhaltensbeurteilung IV dient auch der Nachzuchtkontrolle und Beratung. Ziel dieser Beurteilung ist es, bei körperlich ausgereiften und bereits im Wesen gefestigten Hunden die Reaktion auf diverse standardisierte Testsituationen zu ermitteln und dem Halter ensprechende Hilfestellungen zu geben und ggf. weitere Maßnahmen zu empfehlen.
Ihr Hovawart wird von einem Körmeister beurteilt und im Wesen überprüft. Der Körmeister notiert sich die Ergebnisse auf einem Erfassungsbogen und bespricht diese mit dem Hundehalter.
Das Ergebnis der Verhaltensbeurteilung IV kann lauten:
Die Verhaltensbeurteilung IV kann beliebig oft wiederholt werden.
Verhaltensbeurteilung IV werden für Hovawarte im Alter ab 20 Monaten durchgeführt. Eine Mitgliedschaft in der HZD zur Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht erforderlich.
Eine bestandene Verhaltensbeurteilung IV ist keine qualifizierende Zuchtmaßnahme.
Quelle HZD